AGB

 
 

I. Geltungsbereich


          1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern des Sauerland Alpin Hotels zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen von Sauerland Alpin Hotel für den Kunden (Hotelaufnahmevertrag).

           2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer  zu  anderen  als  Beherbergungszwecken,  öffentliche  Einladungen  oder  sonstige Werbemaßnahmen  zu  Vorstellungsgesprächen,  Verkaufs-  und  ähnlichen  Veranstaltungen  und  die Nutzung von Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Mund können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

          3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.


II. Vertragsabschluss; Verjährung


          1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Sauerland Alpin Hotel zustande. Das Sauerland Alpin Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

          2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Sauerland Alpin Hotel unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Sauerland Alpin Hotels in der  Öffentlichkeit zu gefährden.

          3. Alle  Ansprüche  gegen das Sauerland Alpin Hotel verjähren  grundsätzlich  in  einem  Jahr  ab  dem  gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Sauerland Alpin Hotels beruhen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

           1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von Sauerland Alpin Hotel zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Sauerland Alpin Hotel beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung vom Sauerland Alpin Hotel verauslagt wird.

          2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie z. B. Kurbeiträge. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

          3. Das Sauerland Alpin Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

          4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung - vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung - binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

          5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von €  5 an Sauerland Alpin Hotel zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.

         6. Das Sauerland Alpin Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

         7. In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Sauerland Alpin Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

         8. Das Sauerland Alpin Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/oder 7 geleistet wurde.

         9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung vom Sauerland Alpin Hotel aufrechnen oder verrechnen.


IV. Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen vom Sauerland Alpin Hotel


1.  Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verliert das Hotel den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Das Hotel kann jedoch eine angemessene Entschädigung in Höhe der nachstehenden Entschädigungspauschalen verlangen:

a)                     Rücktrittserklärung ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Gesamtreisepreises

b)                     Rücktrittserklärung ab 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn: 90 % des Gesamtreisepreises

c)                      Rücktrittserklärung ab Reisebeginn/Nichtantritt der Reise: 100 % des Gesamtreisepreises   soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Hotels unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

2.  Die unter IV. Ziffer 1 a) bis f) dieser AGB genannten Entschädigungspauschalen wurden nach Folgendem bemessen:

a)                     Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn,

b)                     zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen des Hotels und

c)                      zu erwartender Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.

                         Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

3.                     Für die Geltendmachung der unter IV. Ziffer 1 a) bis c) dieser AGB genannten Entschädigungspauschalen ist der Zugang der Rücktrittserklärung des Kunden beim Hotel maßgeblich. Das Hotel ist berechtigt, die Entschädigungspauschalen dem Gast in Rechnung zu stellen und von der Anzahlung einzubehalten.

4.                     Das Hotel kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten aufgrund von unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände, die es an der Erfüllung des Vertrags hindert; in diesem Fall hat das Hotel den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.

5.                     Tritt das Hotel vom Vertrag zurück, verliert es den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wenn das Hotel infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, hat es unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.

6.                     Rücktrittserklärungen müssen der gegenüber zu erklärender Partei auf einem dauerhaften Datenträger zugehen.


V. Rücktritt vom Sauerland Alpin Hotel, nicht genehmigte Veranstaltungen

 

         1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Sauerland Alpin Hotel bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Sauerland Alpin Hotel mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage vom Sauerland Alpin Hotel mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist

         2. Ferner ist das Sauerland Alpin Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

• höhere Gewalt oder andere vom Sauerland Alpin Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages

unmöglich machen;

• Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden.  Vertragswesentlich können die Identität  des  Kunden,  seine

Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;

• Das Sauerland Alpin Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen vom Sauerland Alpin Hotel in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich vom Sauerland Alpin Hotel zuzurechnen ist;

• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

• ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt;

• eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nrn. 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Sauerland Alpin Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.

          3. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann das Sauerland Alpin Hotel unterbinden bzw. abbrechen.

          4. Der berechtigte Rücktritt des Sauerland Alpin Hotels oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

          5. Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch vom Sauerland Alpin Hotel gegen den Kunden bestehen, so kann das Sauerland Alpin Hotel den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 3 Sätze 3 bis 6 gelten in diesem Fall entsprechend.



VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -  rückgabe

          1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

          2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.  Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer vorausbezahlt wurde, hat das Sauerland Alpin Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen das Sauerland Alpin Hotel herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.

         3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer das Sauerland Alpin Hotel spätestens um 10.30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Sauerland Alpin Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass das Sauerland Alpin Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.



VII. Haftung von Sauerland Alpin Hotel. 

         1. Das Sauerland Alpin Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet das Sauerland Alpin Hotel für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung vom Sauerland Alpin Hotel beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten vom Sauerland Alpin Hotel beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung vom Sauerland Alpin Hotel steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind,  soweit  in  dieser Klausel VII nicht  anderweitig  geregelt,  ausgeschlossen.  Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen vom Sauerland Alpin Hotel auftreten, wird das Sauerland Alpin Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Sauerland Alpin Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

           2. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Sauerland Alpin Hotel bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung vom Sauerland Alpin Hotel gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.

          3. Wird dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht vom Sauerland Alpin Hotel besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Sauerland Alpin Hotel nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1 bis 5. Etwaige Schäden sind dem Sauerland Alpin Hotel unverzüglich anzuzeigen.

          4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Sauerland Alpin Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung (bei Warensendungen jedoch nur nach vorheriger Absprache) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung vom Sauerland Alpin Hotel gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 1 bis 4 entsprechend.


VIII. Schlussbestimmungen

           1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

           2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.

           3.Ausschließlicher Gerichtsstand –  auch für Scheckstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.  Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

           4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.


5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Stand 01. November 2022

 
 
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